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Arbeiten in Neuseeland – die Rahmenbedingungen

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Uns erreichen immer wieder aehnliche Fragen zum Thema Arbeiten in Neuseeland: Wie hoch sind die Steuern? Welche Arbeitszeiten sind ueblich? Wie viel Urlaub gibt es? Wie sind die Kuendigungsfristen, und und und. Ich moechte die Chance nutzen und diese Fragen gebuendelt in einem laengst ueberfalligen Beitrag zusammenfassen.

Arbeitszeiten

In Neuseeland gibt es kein Arbeitszeitgesetz so wie wir das aus Deutschland kennen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf ein Arbeitszeit- und das dazu passende Entlohnungsmodell. Ist man sich einig, wird ein entsprechender Arbeitsvertrag unterzeichnet und das wars. In der Theorie koennten dort auch eine 60 Stunden Woche und Sonntagsarbeit verankert sein. In der Regel werden jedoch 40 Stunden Vertraege geschlossen. Im Bueroumfled sind regulaere Arbeitszeiten (8 to 5) ueblich. Neuseeland ist fuer eine gute WorkLife Balance bekannt. In vielen Bueros ist nach 18 Uhr niemand mehr anzutreffen.

Urlaubsanspruch und Krankheit

Bezahlte Urlaubstage sind durchaus verhandelbar, jedoch sind 20 Tage im Jahr ueblich. Bei manchen Arbeitgebern muss man sich den Urlaub „verdienen“, hierbei erhaelt man jeden Monat z.b. 1,67 Tage auf seinem Urlaubskonto gutgeschrieben. Man kann lediglich soviel Urlaub nehmen, wie man angespart hat.

Bezahlte Krankheitstage sind limitiert. In der Regel sind das zwischen 5 und 10 Tagen im Jahr. Am 11ten Tag muss man entweder bezahlten, oder unbezahlten Urlaub nehmen. Das kann zur Folge haben, dass Leute mit einer dicken Grippe im Buero vor sich hin siechen, Viren verteilen und nicht produktiv sind. Aus meiner Sicht eher ein kontraproduktiver Ansatz.

Steuer und sonstige Abzuege

Neuseeland hat ein sehr einfaches Steuerrecht. Steuer wird via PAYE (pay as you earn) vom Gehalt abgezogen. Die Steuer ist gestaffelt und wird je nach Gehalt berechnet. Der Einfachheit halber nehmen wir ein Jahresgehalt von 100.000 NZD an.

IRD_incometax_100000

Das wars. Es gibt keine weiteren Abzuege. Ehegattenspiltting oder aehnliches gibt es nicht.

Das Sozialsystem

Es existiert eine freie medizinische Grundabsicherung fuer Personen mit Arbeits- oder Residentvisa. OPs und Krankenhausaufenthalte sind dann jedoch mit recht langen Wartelisten verbunden und so koennte man auf eine Kreuzband OP schonmal ein paar Wochen warten. Wer kann, schliesst eine private Zusatzversicherung ab, die im Vergleich zu Deutschland recht erschwinglich ist und die genannte Warteliste eliminiert.

Es existiert eine freie Unfallversicherung(ACC) fuer ALLE Personen, die sich in Neuseeland befinden (auch Touristen). Hiermit sind Unfaelle waehrend der Freizeit und Arbeit versichert.

Residents haben die Moeglichkeit, in einen Pensionsfond (KiwiSaver) einzuzahlen. Das ist freiwillig. In der Regel zahlt der Arbeitgeber wahlweise einen Teil des Gehalts in Kiwisaver oder einen privaten Fond ein.

Weitere soziale Leistungen (Arbeitslosenversicherung, Pflege, etc.) gibt es nicht.

Kuendigungsfristen

Ueblicherweise liegt die Kuendigungsfrist beidseitig bei 4 Wochen.

Ihr habt weitere Fragen? Immer her damit.

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