Fuer mich wird ein „Specific purpose Work Visa“ beantragt, das mich zum Arbeiten in einem definierten Arbeitsverhaeltnis und einem definierten Zeitrahmen berechtigt. Heike soll ein „accompanying partner“ Visum erhalten. Als zwingende Vorraussetzung hierfür, müssen Nachweise über eine „echte Partnershaft“ vorgelegt werden. Eine Eheurkunde und ein gemeinsames Kind sind schonmal ganz gut, aber längst nicht ausreichend! Man verlangt Nachweise über gemeinsame Besitztümer, Bankkonten, Telefonrechnungen, Flugtickets und sogar Familienfotos. Das wirkt im ersten Moment ziemlich befremdlich, ist auf der anderen Seite aber ein durchaus nachvollziehbares Vorgehen. In vielen anderen Ländern sind solche Scheinpartnerschaften ein richtiges Geschäftsmodell geworden.
Wir suchen dann mal noch ein paar Fotos raus …