Das mit der Wahlberechtigung ist in Neuseeland eigentlich recht einfach geregelt. Generell gibt es 3 Fälle. Wahlberechtigt ist,
- wer eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung (Residence Visa, Kiwi Pass) besitzt und seit mindestens 12 Monaten im Land wohnt
- wer New Zealand Resident status besitzt und innerhalb der vergangenen 12 Monate in Neuseeland gelebt hat
- wer einen Neuseeländischen Pass besitzt und innerhalb der vergangenen 3 Jahre in Neuseeland gelebt hat
In Neuseeland gibt es kein Einwohnermeldeamt oder ähnliches und es besteht auch keinerlei Meldepflicht. Der Bürger muss ich selbst um sein Wahlrecht kümmern. Um auf die Wählerliste zu gelangen, muss man lediglich ein Formular auf der Elections website ausfüllen, drucken und unterschrieben per post/fax/email zurückschicken. Fertig.
Die Wahlunterlagen flattern dann bei Bedarf ins Haus. Im November wird in einem Referendum über einen alternativen Flaggenvorschlag entschieden.