Mit einem deutschen Führerschein kann man ein Jahr lang in Neuseeland fahren, vorausgesetzt man führt eine beglaubigte Übersetzung in Form eines internationalen Führerscheins oder einer ähnlichem mit.
Wer sich länger als ein Jahr in Neuseeland aufhält, oder von deutlich besseren Mietwagen- und Campertarifen profitieren will (meine Motivation), lässt seinen deutschen Führerschein in einen neuseeländischen umschreiben. Das geht glücklicherweise recht unkompliziert, denn NZ erkennt die deutsche Fahrerlaubnis bedingungslos an … und das sogar ohne jegliche Prüfungen! Die Webseite der NZ Transport Agency gibt hier einen kompakten Überblick.
Zusammengefasst:
- Führerscheine folgender Staaten werden ohne Prüfung umgeschrieben: Australia, Austria, Belgium, Canada, Denmark, Finland, France, Germany, Greece, Hone Kong, Ireland, Italy, Japan, Luxembourg, the Netherlands, Norway, Portugal, South Africa, South Korea, Spain, Sweden, Switzerland, the United Kingdom, United States of America
- die aktuelle Fahrerlaubnis darf seit maximal 12 Monaten abgelaufen sein
- vor Ort muss ein Sehtest absolviert werden.
Die folgenden Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- original Führerschein (auch als Kopie)
- beglaubigte Übersetzung z.B. ein internationaler Führerschein (auch als Kopie)
- Reisepass samt Aufenthaltserlaubnis (auch als Kopie)
- Adressnachweis z.B. anhand einer aktuellen Telefonrechnung o.ä.
- das ausgefüllte Formular DL5
- NZ$ 52,-
Mit diesen Unterlagen läuft man z.B. zu einer VTNZ Filiale, wo dann ein Foto geschossen wird und man seinen vorläufigen Lappen erhält. Die deutschen Behörden verlangen, dass der deutsche Führerschein eingezogen und nach Deutschland zurückgeschickt wird. Da haben bei mir natürlich erstmal die Alarmglöckchen gebimmelt.
Was passiert nach einer Rückkehr nach Deutschland?
Eine Rückfrage bei der Führerscheinstelle in Stuttgart ergab: mit dem Kiwiführerschein kann man in Deutschland 1 Jahr lang fahren. Im Anschluss muss er wieder umgeschrieben werden. Man meldet der lokalen Führerscheinstelle, dass man zuvor eine deutsche Fahrerlaubnis besessen hat und erhält dann, ohne weitere Umwege, wieder den Führerschein (inkl aller Klassen), den man damals in Deutschland erworben hat.
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